Das neue Unternehmensstrafrecht

Veranstaltungshinweise

Datum/Zeit
19.11.2019

Veranstaltungsort
Herfurth & Partner


Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einem Gesetz gegen sogenannte Unternehmenskriminalität. Das geplante Verbändesanktionsgesetz zielt auf Delikte durch große Unternehmen und sieht dafür Sanktionen bis zu 10% des Jahresumsatzes vor. Maßnahmen der Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten (Compliance) und zur internen Aufklärung von Delikten sollen strafmindernd wirken. Aber wie können mittelständische Unternehmen das leisten?

Was Sie jetzt tun müssen.

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Impulsvortrag und Diskussion

Imbiss und persönliche Gespräche
Ende ca. 20.00 Uhr

Referenten:
Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt in Hannover und Brüssel
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