Datenschutz im Auslandsgeschäft

Veranstaltungshinweise

Datum/Zeit
26.11.2019

Veranstaltungsort
Herfurth & Partner


Das Zusammenspiel mit Partnern im Ausland ist immer dann kritisch zu prüfen, wenn dabei Personendaten betroffen sind. Das gilt oft auch für Datentransfers im Konzern. Unternehmen dürfen daher Personendaten nur in Drittstaaten außerhalb der EU überlassen, wenn der Schutz der Daten gewährleistet ist. Regierungsvereinbarungen mit den USA stehen auf dem Prüfstand, anerkannte Standardklauseln sind oft nicht realisierbar.

Was Sie jetzt tun müssen.

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Impulsvortrag und Diskussion

Imbiss und persönliche Gespräche
Ende ca. 20.00 Uhr

Referenten:
Marc-Andre Delp, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

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