Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Veranstaltungshinweise

Datum/Zeit
21.11.2019

Veranstaltungsort
Herfurth & Partner


Manchmal kann alles ganz schnell gehen: Von einem auf den anderen Moment können Sie nicht mehr in der Lage sein, selbst Entscheidungen zu treffen. Krankheiten oder Unfälle können auch in jungen Jahren auftreten. Fazit: Niemand ist zu jung, sich hierüber Gedanken zu machen. Doch allein Gedanken machen reicht nicht aus. Denn hat man keine Vorsorge getroffen, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer, der alle Entscheidungs- und Vertretungsrechte übernimmt. In etwa 50 % der Fälle wird kein Angehöriger, sondern eine fremde Person eingesetzt. Mit einer verbindlichen Vollmacht aufgesetzt in gesunden Tagen, vermeiden Sie eine gesetzliche Betreuung und bestimmen die Person des Vertrauens, die für Sie entscheidet und handelt. Sie können konkret festlegen, wer in welchem Umfang für Sie entscheiden und handeln kann. Eine Vorsorgevollmacht ist keine Patientenvollmacht: in der Patientenvollmacht legen Sie fest, welche medizinische Behandlung Sie in welcher konkreten Situation wünschen und welche Maßnahmen Sie ablehnen.
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Imbiss und persönliche Gespräche
Ende ca. 20.00 Uhr

Referentin:
Angelika Herfurth, Fachanwältin für Familienrecht
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